@article{wenzel2017über author = {Frank Wenzel}, title = {Über die Irrelevanzschwelle auf den Verwertungsweg}, journal = {Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft}, volume = {16}, number = {1}, year = {2017}, abstract = {Mit zwei Entscheidungen hat sich das Bundesverwaltungsgericht am 30.6.2016 erstmals ausführlich inhaltlich mit den Neuregelungen des KrWG zu gewerblichen Sammlungen befasst, nachdem das Gericht im Vorjahr zunächst nur entschieden hatte, dass auch Personengesellschaften Sammler i.S.v. § 3 Abs. 10 KrWG sein können. Die Neuregelung des bisherigen § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG – nunmehr in den §§ 17 f. KrWG – war der zentrale Streitpunkt der Reform, die sich bis in den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags zog. Sie regelt die Ausnahme von der Überlassungspflicht und öffnet hier Teile der Hausmüllentsorgung faktisch dem freien Wettbewerb. Kritiker werfen den gewerblichen Sammlern mit Blick auf die Erlöse aus Wertstoffen seit jeher vor, „Rosinenpickerei“ zu betreiben bzw. einen Beitrag zur Privatisierung von Gewinnen und Sozialisierung von Verlusten zu leisten.}, url = {} }