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The search returned 5 results.


Diskussion zur Gewerbeabfallverordnung auf den Berliner Abfallrechtstagen 2018 ∙ Die neue Gewerbeabfallverordnung journal article

Andreas Bruckschen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 1, Page 49 - 50

Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung. Die Novelle hat das Ziel, die Getrenntsammlung und damit die stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen weiter auszubauen. Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung sind gewerbliche Abfallerzeuger stärker als bisher in den Fokus gerückt. Sie müssen fortan erhebliche Verschärfungen der Getrennthaltungspflichten einhalten sowie erweiterte Dokumentationspflichten erfüllen. Ob die Novelle in der Praxis Erfolg haben wird, hängt jetzt davon ab, ob der Vollzug über klare und praktikable Dokumentationsvorgaben wirkungsvoll gestärkt werden kann.


Diskussion zum VerpackG auf den Berliner Abfallrechtstagen 2017 ∙ Das neue Verpackungsgesetz journal article

Andreas Bruckschen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 17 (2018), Issue 1, Page 32 - 35

Nachdem die auch von ordnungspolitischen Argumenten geprägte Debatte die großen Schwierigkeiten einer Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und damit der Implementierung eines Wertstoffgesetzes offenbar hat werden lassen, war es sehr sinnvoll, dass sich der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz auf die Stabilisierung des privatwirtschaftlichen Systems der Verpackungsentsorgung mit Einführung einer Zentralen Stelle und der zeitlich abgestuften Anhebung der Recyclingvorgaben konzentriert hat. Es sind die Produzenten und Inverkehrbringer, die die Verantwortung für die Verwertung ihrer in den Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Zum anderen dokumentiert das Verpackungsgesetz wie keine andere Gesetzgebung in der deutschen Entsorgungsgeschichte den Paradigmenwechsel, Müll als eine Ressource zu begreifen, die in den Materialkreislauf zurückgeführt werden muss. Im Mittelpunkt steht heute die Sicherung von Rohstoffen, zu denen auch die Wertstoffe aus den Verpackungen gehören. Damit dies gelingt, enthält das Verpackungsgesetz eine Reihe von Regelungen, die im Folgenden exemplarisch erläutert werden.


Diskussion zum Verpackungsgesetz auf den Berliner Abfallrechtstagen ∙ Vom Wertstoffgesetz zum Verpackungsgesetz journal article

Andreas Bruckschen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 1, Page 44 - 46

Mit dem Entwurf eines Verpackungsgesetzes möchte das Bundesumweltministerium (BMUB) eine Weiterentwicklung des Verpackungsrechts noch in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Die auch von ordnungspolitischen Argumenten geprägte Debatte hatte die großen Schwierigkeiten einer Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und damit der Implementierung eines Wertstoffgesetzes offenbar werden lassen. Um die strittigsten Komponenten reduziert, konzentriert sich der neue Gesetzentwurf (im Folgenden „VerpackG-E“) auf die Stabilisierung des privatwirtschaftlichen Systems der Verpackungsentsorgung und die zeitlich abgestufte Anhebung der Recyclingvorgaben.


Diskussion zum Wertstoffgesetz auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag ∙ Wie weiter mit dem Wertstoffgesetz? journal article

Andreas Bruckschen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 15 (2016), Issue 3, Page 149 - 152

In der Vielzahl der Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der laufenden Legislaturperiode kommt dem möglichen Wertstoffgesetz die größte öffentliche und mediale Aufmerksamkeit zu, obwohl die betroffene Wertstoffmenge im Vergleich zu anderen aktuellen Projekten der abfallwirtschaftlichen Gesetzgebung gering ist. Das zusätzlich zu erfassende Aufkommen an stoffgleichen Nichtverpackungen bewegt sich im Bereich von nur wenigen hunderttausend Tonnen. Zum Vergleich: Bei der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung geht es um einen Abfallstrom im Umfang von insgesamt etwa 40 Millionen Tonnen und bei der Ersatzbaustoffverordnung ist im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle eine Gesamtmasse von knapp 200 Millionen Tonnen betroffen. In der politischen Debatte zum Wertstoffgesetz geht es auch weniger um die Verbesserung des Recyclings als um Fragen zur Verantwortlichkeit und Organisation. Ob in dieser Legislaturperiode noch ein Wertstoffgesetz auf Basis der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe verabschiedet werden kann, ist angesichts der heftigen Kritik am Arbeitsentwurf (im Folgenden „ArbEntw“) und der Vielfalt der durch die Formulierungen der diskutierten Entwürfe aufgeworfenen juristischen, technischen und praktischen Fragen fraglich.

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