Ausnahmen von Grenzwerten für Müllverbrennungsanlagen in einer Gasmangellage? journal article Walter Frenz, Hans-Jürgen Müggenborg Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 22 (2023), Issue 2, Page 73 - 83 Nach § 31g BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 6, § 24 17. BImSchV „sollen“ Müllverbrennungsanlagen eine Ausnahme von der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten bzw. einzelnen Anforderungen dieser Verordnung erhalten. Besteht unabhängig von diesen neuen Ausnahmeregelungen ein zwingender Anspruch nach Katastrophen- und Infektionsschutzrecht, allgemeinem Ordnungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten oder auf der Basis einer behördlichen Duldung? Oder können diese Gesichtspunkte das Ermessen bei Erteilung einer über § 31g BImSchG zu erteilenden Ausnahmen zu einem Anspruch verdichten? Zwar trat in diesem Winter keine Gasmangellage auf. Das Thema bleibt aber akut.
Primär- und Sekundärrohstoffe angesichts der anstehenden Bergrechtsreform journal article Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 22 (2023), Issue 4, Page 185 - 188
Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Ausblick für Deutschland sowie die EU journal article Walter Frenz, Martin Beckmann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 21 (2022), Issue 4, Page 178 - 188 Das Kreislaufwirtschaftsrecht bleibt im Fluss: Das gilt sowohl im Hinblick auf die geplanten Reformen durch die Ampel-Regierung als auch auf EU-Ebene vor dem Hintergrund des Green Deal, des EU-Klimapakets „Fit for 55“ und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, die in eine baldige Reform der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) münden werden. Die Siedlungsabfallverbrennung soll vorbehaltlich einer Evaluierung in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen werden.
Kreislaufwirtschaft nach dem Koalitionsvertrag und Grundrechte journal article Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 21 (2022), Issue 2, Page 66 - 73 Der Ampel-Koalitionsvertrag verfolgt ehrgeizige Projekte für den Klimaschutz auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Das BVerfG mahnt einen tiefgreifenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft an, welcher nicht ohne Auswirkungen auf die Produktion und das Abfallwesen bleiben wird. Wo liegen die grundrechtlichen Grenzen nach dem BVerfG-Klimabeschluss?
Zukunftsorientiertes Kreislaufwirtschaftsrecht für einzelne Stoffströme journal article Batterien, Windräder, Kunststoffe und Industrieabfälle Martin Beckmann, Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 21 (2022), Issue 5, Page 230 - 245 Verschiedene Stoffströme zeigen, in welch hohem Ausmaß bereits eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft verwirklicht wurde. Dafür stehen Batterien und Akkumulatoren, Windenergieanlagen und Solarmodule sowie Kunststoffe und Industrieabfälle. Zugleich wird deutlich, welche weiteren Verbesserungen für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft möglich sind, welche sehr eng mit dem Klimaschutz gekoppelt ist (dazu Frenz/Beckmann, AbfallR 2022, Heft 4).
EU-geleitete Kreislaufwirtschaft journal article Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 2, Page 104 - 114 Die Kreislaufwirtschaft, seit den 90er-Jahren das Herzstück des deutschen KrW-/AbfG und dann des KrWG, wird immer stärker unionsrechtlich geprägt. Dies zeigt sich nicht nur in dem neuen § 1 Abs. 2, sondern tiefergehend auch in § 1 Abs. 1 KrWG, bilden doch mittlerweile der Green Deal und die EU-Kreislaufstrategie den Überbau.
Begrenztes Verbot von EPS-Verpackungen – ohne XPS journal article Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 1, Page 44 - 51 Wie weit reicht das nunmehr eingeführte Verbot von Einwegkunststoffen? Erstreckt es sich nur auf expandiertes Polystyrol (EPS) oder auch auf extrudiertes Polystyrol (XPS)? Diese Frage wurde schon bei den Gesetzesberatungen angesprochen und im ersten Sinne entschieden. Wie sind die unionsrechtlichen Vorgaben – gerade auch vor dem Hintergrund, die Meeresvermüllung zu vermindern und die Nachhaltigkeit zu fördern? Können die EU-Mitgliedstaaten weiterreichende Maßnahmen ergreifen (Opting out) – oder ergeben sich dann angesichts der Bedeutung von Transportmaterialien Konflikte mit den Grundfreiheiten?
Klimagerechte Kreislaufwirtschaft: Produktverantwortung, Wiederverwendung und Recycling als Hauptansatzpunkte journal article Folgen des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24.3.2021 Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 4, Page 158 - 165 Kreislaufwirtschaft ist Klimaschutz! Daraus ergeben sich verschiedene Hauptanknüpfungspunkte, die maßgeblich dazu beitragen können, den Klimabeschluss des BVerfG zu verwirklichen, dessen tiefgreifende Auswirkungen in der näheren Begründung deutlich werden.
Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil2) journal article Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 19 (2020), Issue 3, Page 129 - 141 Aufbauend auf den Grundlagen (Teil 1), gilt es näher die Ausgestaltung der Überwälzung der öffentlichen Gebühren für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung von To-go-Verpackungen und Zigarettenkippen zu untersuchen. Blaupause ist das Bremer Modell für die Anlastung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Ist darüber hinaus auch ein Lenkungszuschlag möglich, ein „Reinigungscent“ für Zigaretten?
Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil1) journal article Grundlagen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 19 (2020), Issue 2, Page 72 - 83 Wer zahlt für die weggeworfenen Zigarettenkippen und sog. To-go-Verpackungen wie Tüten und Getränkebecher – der Staat oder die Hersteller? Können auf Letztere die öffentlichen Kosten umgelegt werden? Die aktuelle EU-KunststoffRL zielt auf die umfassende Kostenbelastung der Hersteller für die öffentlichen Sammlungs-, Behandlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Nur diese Sicht entspricht dem Verursacherprinzip i.V.m. dem Beihilfenverbot. Nationales Vorbild ist die Überwälzung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga nach dem Bremer Modell.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer