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5-Punkte-Plan für eine intelligente Kreislaufwirtschaft, um der neu gewonnenen Mobilität durch moderne Energiespeicher zu begegnen Journal Artikel

Sandra Giern

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 1, Seite 20 - 24

Eine Vielzahl der in Verkehr gebrachten und am Ende ihres Produktlebenszyklus angelangten Lithiumbatterien und -akkumulatoren werden nicht dem sachgerechten Recycling zugeführt und wichtige Recyclingrohstoffe somit dem Kreislauf entzogen. Insbesondere durch den Bürger falsch entsorgte Lithiumionenakkumulatoren stellen weiterhin eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Brandereignisse in Sortieranlagen der LVP-Sammlung, der Gewerbeabfallaufbereitung etc. bedeuten nicht nur für die Mitarbeiter ein Risiko und verursachen dem betroffenen Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, sie schwächen auch die komplette Kreislaufwirtschaft, da Kapazitäten an notwendigen Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen reduziert werden. Die Branche braucht daher dringend ein schnell greifendes Maßnahmenpaket. Sofortmaßnahmen, sind die Information der Verbraucher und der Vollzug der geltenden gesetzlichen Grundlagen. Mit der Novellierung von Elektro- und Elektronikgerätegesetz kann bereits national weiteren Problemfeldern zeitnah begegnet werden. Zeitnah sind aber auch auf europäischer Ebene, insbesondere mit Blick auf die EU-Ratspräsidentschaft von Deutschland im 2. Halbjahr 2020, die Novelle der Batterierichtlinie sowie die Ökodesignrichtlinie anzugehen. In der Zukunft muss ein fachgerechter Umgang mit Lithiumbatterien und -akkumulatoren, von der Produktion bis zum Recycling, sichergestellt sein.


Der Nationale Asbestdialog und die Frage nach der fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle Journal Artikel

Sandra Giern

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 18 (2019), Ausgabe 3, Seite 135 - 140

Im März 2017 wurde der „Nationale Asbestdialog“ durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales gestartet. Zielstellung war, eine Sensibilisierung für Asbest-Altlasten aller am Bau Beteiligten zu erreichen und zu diskutieren, wie Bewohner, Nutzer, Mieter und die am Bau Beschäftigten effizient und effektiv vor Gesundheitsrisiken durch diese Asbest-Altlasten geschützt werden können. Der Fokus wurde auf den Baubestand und dessen Nutzung gelegt und der Dialog in der Entsorgungsbranche somit fast nicht wahrgenommen. Aber eine Betroffenheit war von Anfang an gegeben, denn mit anfallenden Baurestmassen aus Sanierungs- und Abbruchtätigkeiten ist auch die Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle zu beachten. Nicht nur deshalb laufen jetzt, zwei Jahre nach Start des Dialoges, auch intensive Diskussionen zur fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle. Um auch in Zukunft ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen zu können, bedarf es eines pragmatischen Umgangs mit der Thematik und detaillierter Regelungen, welche auch neu zu definierende Kriterien im Umgang mit Asbest festlegen.


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