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Rechtsprobleme des § 326 Abs. 2 StGB journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 12 (2013), Issue 2, Page 50 - 63

I. Ausgangslage Grenzüberschreitende Abfallverbringungen unterliegen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (nachfolgend VVA)1 und den ergänzenden Regelungen des deutschen AbfVerbrG2 einem strengen Regelungsregime.3 Die Durchsetzung der Vorschriften erfolgt u. a. durch stichprobenhafte Kontrollen (Art. 50 Abs. 2 VVA). Dabei sind Transportkontrollen auf allen Verkehrswegen geboten (Straße, Schiene, Luft- oder Seeweg und Binnengewässer). 4


Der Begriff der „nicht unerheblichen Menge“ in § 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 11 (2012), Issue 2, Page 60 - 65

I. Einführung Nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/20061 sind die Mitgliedstaaten gehalten, alle erforderlichen Maß nahmen zur Anwendung der Verordnung zu treffen (Art. 50 Abs. 1). Die Durch setzung der Vor schriften soll u.a. durch stichprobenhafte Kontrollen von Abfall verbringungen und der damit ver bun denen Verwertung oder Beseitigung erfolgen (Art. 50 Abs. 2). Dabei sind Transportkontrollen auf allen Verkehrs wegen geboten (Straße, Schiene, Luft- oder S


Vollzugshilfen zur Einstufung von Bodenmaterial journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 11 (2012), Issue 3, Page 120 - 125

I. Einführung Nisipeanu/Scheier untersuchen in ihrem Beitrag die Einstufung von Bauschutt und Bodenmaterial am Beispiel eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Danach sind Bodenmaterial und Baggergut dann als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 05 03* und 17 05 05*) zu qualifizieren, wenn die Eluat-Zuordnungswerte für Deponien der Klasse I (DK-I) nach Anhang 3 Nr. 2 Tabelle 2 Spalte 6 der Deponieverordnung (DepV


Grenzüberschreitende Abfallverbringungen durch Einsammler, Händler und Makler journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 11 (2012), Issue 1, Page 11 - 17

I. Einführung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung von und nach Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen.1 Überwiegend betrifft dies ungefährliche Abfälle, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/200623 ohne vorherige Notifizierung und behördliche Zustimmung verbracht werden dürfen. Allerdings sind hierbei bestimmte Informationspflichten zu beachten (Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 18). So muss bei der Verbringung ein bestimmtes, durch Anhang V