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Die Pflicht zur „Darlegung der vorgesehenen Verwertungswege“ nach§18 Abs.2 Nr.4 KrWG journal article

Gewerbliche Sammlungen vor dem „Aus“?

Frank Petersen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 14 (2015), Issue 5, Page 202 - 214

Gewerbliche Sammlungen sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nur zulässig, wenn der Sammlung „überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen“ und die von der Sammlung erfassten Abfälle „einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden“. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verwertungspflicht im Anzeigeverfahren wurde in der Vergangenheit vor allem die Frage diskutiert, ob und inwieweit der Träger der Sammlung für Altkleider auch die konkreten Standorte der Container darlegen muss. In zwei aktuellen Urteilen des Bayerischen VGH sowie des OVG Nordrhein-Westfalen wird nunmehr das andere Ende der Verwertungskette thematisiert. Die Gerichte haben dabei die Auffassung vertreten, dass der Sammler nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG verpflichtet sei, anlagenscharf eine „lückenlose Kette des Verwertungsweges vom Einsammeln bis zum Abschluss der Verwertung“ aufzuzeigen. Die Entscheidungen sind überaus brisant, weil sie sich bei näherer Betrachtung als unerfüllbar erweisen und damit geeignet sind, die Tätigkeit gewerblicher Sammlungen aus formalen Gründen komplett zu unterbinden. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Argumentation der Gerichte und kommt zum Ergebnis, dass die Anforderungen der Gerichte vom KrWG nicht gedeckt sind.


Die fünfstufige Abfallhierarchie – Funktionen und Probleme journal article

Frank Petersen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 12 (2013), Issue 1, Page 2 - 12

I. Einleitung Die mit der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)1 eingeführte fünfstufige Abfallhierarchie ist das zentrale Steuerungselement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Sie strahlt über die Grundsatznorm des § 6 KrWG und die Umsetzung durch die für Abfallerzeuger und -besitzer geltenden Grundpflichten auf das gesamte Regelungssystem des KrWG aus und wird die zukünftige Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft nachhaltig prägen. Allerdings wirft die


Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie journal article

Frank Petersen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 7 (2008), Issue 4, Page 9

A. Der Ablauf des Novellierungsprozesses Mit seiner Zustimmung zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) hat das Europäische Parlament am 17.6.2008 die Weichen für ein neues Europäisches Abfallrecht gestellt. Damit nähert sich ein komplexer Gesetzgebungsprozess1 nun seinem Ende. Nachdem sich der Rat unter deutscher Präsidentschaft am 28.6.2007 bereits auf eine Politische Einigung zur AbfRRL2 verständigt hatte, die im Dezember formell als Gemeins


Zehn Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – Bilanz und Perspektive des deutschen Abfallrechts journal article

Frank Petersen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 5 (2006), Issue 6, Page 9

Das am 7. Oktober 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Bereits von Beginn an Gegenstand erheblicher politischer Kontroversen, hat das Gesetz sein eigentliches Gesicht erst im Vermittlungsverfahren erhalten. Auch wenn es immer wieder Versuche gab, die Wirkungsweise des Gesetzes zu verändern, hat das Gesetz alle politischen und rechtlichen Herausforderungen der letzten zehn Jahre ohne subst


Die Novellierung der Abfallramenrichtlinie journal article

Frank Petersen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 5 (2006), Issue 3, Page 10

I. Einführung Zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission besteht seit langem Einigkeit, dass die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)1 dringend der Novellierung bedarf2. Die Kommission hat sich bereits in der am 27.5.2003 verabschiedeten Mitteilung zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling (Strategie)3 mit den Problemen der europäischen Abfallpolitik auseinandergesetzt und Änderungen des europäischen Abfallrechts angekündigt. Währ


Neue Weichenstellung für die Abgrenzung, Verwertung und Beseitig journal article

Frank Petersen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 1 (2002), Issue 1, Page 5

Für Aufregung in der abfallpolitischen Diskussion in Deutschland sorgen derzeit die Schlussanträge des Generalanwalts Francis G. Jacobs in den Klageverfahren der Kommission gegen Deutschland (Rechtssache C-228/00) und gegen das Großherzogtum Luxemburg (Rechtssache C-458/00), die sich mit der umstrittenen Abgrenzung zwischen der energetischen Verwertung und der Beseitigung von Abfällen befassen. Sollten die Schlussanträge vom 26. September 2002 vom EuGH übernomm

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