Skip to content
  • «
  • 1
  • »

The search returned 3 results.

Klärschlammentsorgung zwischen Wasser- und Abfallrecht journal article

Till Elgeti, Manuel Brunner

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 6, Page 300 - 305

Die Entsorgung von Klärschlamm kann dem Regime des Wasserrechts und dem Regime des Abfallrechts unterfallen. In dem vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über den relevanten Rechtsrahmen für die Bestimmung des Verhältnisses der beiden Rechtsgebiete im Bereich der Klärschlammentsorgung gegeben. Hierzu wird auf neuere Rechtsprechung aus der nordrhein-westfälischen und der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit Bezug genommen.


Rechtsfragen der Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle journal article

Martin Dippel, Kriemhild Ottensmeier

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 4, Page 186 - 192

In den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres wurde die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle für viele Bau- und Abbruchunternehmer zur scheinbar unlösbaren Aufgabe. Die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährliche Abfälle hatte zur Folge, dass Polystyrol-Dämmstoffe nicht mehr in gewöhnlichen Anlagen behandelt oder verbrannt werden konnten. Der folgende Entsorgungsengpass trieb die Preise für die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle in ungeahnte Höhen. Es wurde befürchtet, dass Bauherren mit Mehrkosten von bis zu 240 Mio. € belastet werden würden. Mitte Dezember 2016 reagierten Bundesrat und -kabinett und beschlossen ein einjähriges HBCD-„Moratorium“, das die europarechtlich nicht zwingend vorgegebene Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährliche Abfälle zwischenzeitlich außer Kraft setzte. Mittlerweile hat das Bundeskabinett zur dauerhaften Lösung der HBCD-Problematik eine Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Durch sie werden HBCD-haltige Abfälle wieder als nicht gefährliche Abfälle eingestuft. Diese rechtliche Entwicklung ist ein Lehrstück für eine zunächst misslungene Regelungstechnik, zeigt aber auch, dass rechtliche Fehlentwicklungen (sogar sehr zügig) korrigierbar sind, wenn der Leidensdruck zu groß wird.


Chemisierung des Abfallrechts bei der Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen journal article

Wolfgang Klett, Thomas Probst

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 4, Page 193 - 201

Der Titel des Beitrags könnte den Eindruck erwecken, es handele sich um ein lediglich theoretisches Thema, das abstrakt die stoffrechtlichen Voraussetzungen für die Einstufungen von Stoffen und Gemischen als gefährlich behandelt. Das ist jedoch nicht der Fall. In der Praxis der Abfallwirtschaft ist regelmäßig die Frage zur Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen zu beantworten. Diese Abgrenzung erfordert allerdings die eingehende Auseinandersetzung mit dem Stoffrecht, das insoweit im Abfallrecht Anwendung findet. Der Titel des Beitrags spricht zunächst dafür, dass die Argumente für und wider die Anwendung des Stoffrechts bei der Beantwortung abfallrechtlicher Fragen eine gleichgewichtige Behandlung erfahren. Dies ist aber nicht der Fall. Denn Überwie­gendes spricht gegen die Chemisierung des Abfallrechts.

  • «
  • 1
  • »