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Gesamtschuldnerische Vergütung bei Mitbenutzungsverträgen journal article

Andreas Ziegler

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 1, Page 16 - 21

Das ab 1.1.2019 geltende Verpackungsgesetz schafft neue Regelungen für die Vergabe von Sammelleistungen für Verpackungen durch die (Dualen) Systeme. Anlass zur Diskussion geben aber nicht nur die im Verpackungsgesetz erstmals vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Ausschreibung der Entsorgungsverträge. Auch die weiter bestehende Möglichkeit der Systeme, individuelle Mitbenutzungsverträge zu schließen, bedarf näherer Betrachtung. Insoweit hat die Insolvenz eines der bisherigen Systeme im Jahr 2018 eine unangemessene Verteilung von Preis- und Leistungsgefahr zulasten der Entsorgungsunternehmen offenbart, die es im Rahmen künftiger Ausschreibungen zu vermeiden gilt. Insbesondere ist in die Verträge eine gesamtschuldnerische Vergütung der Entsorgungsunternehmen durch alle Systeme aufzunehmen, für die in einem bestimmten Sammelgebiet Leistungen erbracht werden.


Aktuelle kartellrechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Clearingverträge der dualen Systeme journal article

Eva-Maria Schulze

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 6, Page 286 - 293

Obwohl die dualen Systeme seit Jahren Auseinandersetzungen über die ihnen zuzurechnenden Markt- und Kostenanteile austragen, ist dies weniger ein Indiz für unzureichenden Wettbewerb als vielmehr Resultat schwieriger (und teilweise unklarer) rechtlicher Rahmenbedingungen. Die aktuellen Auseinandersetzungen haben zur Kündigung der Clearingverträge durch sieben von zehn dualen Systemen und zum Abschluss eines neuen Clearingvertrags durch vier duale Systeme geführt. Maßstab der kartellrechtlichen Beurteilung der Clearingverträge ist, ob die Clearingverträge ein funktionierendes Clearing gewährleisten, ohne dabei über das dafür erforderliche Maß an Wettbewerbsbeschränkung hinauszugehen. Gemessen an diesem Maßstab sind Teile der aktuell gültigen Clearingverträge nicht kartellrechtskonform und mangels entsprechender Regelungen für den Übergang von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz mit Beginn des kommenden Jahres insgesamt kartellrechtswidrig. Die neuen, zwischen vier dualen Systemen für den Zeitraum ab 1.1.2018 geschlossenen Clearingverträge sind nicht bereits deshalb kartellrechtswidrig, weil es ab dem 1.1.2018 möglicherweise mehrere konkurrierende Clearingverträge gibt oder diese nicht förmlich vom Bundeskartellamt freigestellt worden sind. In weiten Teilen adressieren die neuen Clearingverträge vielmehr gewichtige Defizite der aktuellen Clearingverträge. Lediglich Regelungen von insgesamt untergeordneter Bedeutung sind kartellrechtlich bedenklich, können aber für eine Übergangszeit mit geringfügigen Modifikationen hingenommen werden.

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