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Rezyklat in Kunststoffverpackungen steigern journal article

Lukas Preiß

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 5, Page 223 - 233

Der Gesetzgeber änderte im Juli 2021 abermals das Verpackungsgesetz und setzt damit auch Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie um. Notwendig war daher auch die Regelung einer Rezyklatquote in Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die in § 30a VerpackG als eine Gebotsnorm in das Verpackungsgesetz implementiert wurde. Eine Regelung, die Herstellern von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bestimmte Rezyklatquoten vorschreibt, ist mit deren Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Außerdem ist es möglich und sinnvoll, eine Rezyklatquote für weitere Kunststoffverpackungen im Verpackungsgesetz zu implementieren.


Recycling von Kunststoffverpackungen journal article

Kristian Fischer

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 2, Page 83 - 90

Im Rahmen der verstärkten Bemühungen um eine Förderung der Kreislaufwirtschaft sind für das Recycling von Kunststoffverpackungen insbesondere die bereits existenten Regelwerke des EU-Abfallrechts relevant: zum einen die Abfallrichtlinie, zum anderen die Verpackungsrichtlinie. Beide Richtlinien wurden im Jahre 2018 novelliert, was einen gewissen Anpassungsbedarf im nationalen Recht nach sich zieht und das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Verpackungsgesetz betrifft. Vergleichende Betrachtungen der Definitionen im europäischen und nationalen Recht zeigen auf, dass sich historisch entwickelnde Variationen in diesen Definitionen (z.B. Recycling) auch zu einer Bandbreite an Maßnahmen auf nationaler Ebene und damit zu Rechtsunsicherheit führen können. Dies wiederum kann die Marktchancen neuer Verfahren nachteilig beeinflussen. Die Einführung von innovativen Ansätzen zur verstärkten Kreislaufwirtschaft hängt damit auch von einer konsistenten Interpretation des Rechts ab.


Recyclate in Kunststoffverpackungen – Der bestehende gesetzliche Rahmen ist nicht ausreichend journal article

Timothy Glaz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 5, Page 235 - 241

Das Mainzer Familienunternehmen Werner & Mertz setzt im Rahmen der von ihm gegründeten Recyclat-Initiative Recyclate aus der Quelle Gelber Sack bei den Kunststoffverpackungen seiner Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel ein. Durch ihre kontinuierliche Entwicklungsarbeit konnte die Initiative immer mehr Rohstoffquellen aus der haushaltsnahen Sammlung identifizieren und diese mittels hochwertigen Recyclings einem Kunststoff-Materialkreislauf zuführen, aus dem neue Verkaufsverpackungen hergestellt werden können. Mit seinen zahlreichen Pionierleistungen hat das Unternehmen in Puncto Recyclingverpackung eine Vorreiterrolle inne und zeigt, dass der hochwertige Einsatz von Kunststoffrecyclaten wirtschaftlich möglich ist. Aktuell steht das Unternehmen vor verschiedenen Herausforderungen, um die Qualität seiner Recyclate noch weiter zu optimieren. Das langfristige Ziel lautet, dass die Recyclingverpackungen als lebensmitteltauglich, „food-grade“ eingestuft werden, damit sämtliche Marktteilnehmer Recyclate für ihre Verpackungen verwenden können. Doch um dieses zu erreichen, muss der Einsatz von Recyclaten für Verpackungen auf Basis rechtlicher Regelungen incentiviert werden, um Investitionen in weiterentwickelte Technologien anzustoßen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Verpackungsgesetz bereiten zwar den Weg dazu, doch die aktuellen Formulierungen reichen nicht aus, um eine wirkungsvolle Kreislaufwirtschaft für Altkunststoffe aus der haushaltsnahen Sammlung zu etablieren.

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