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Ein echter Binnenmarkt für den Verpackungskreislauf? EU-Kommission legt erstmals Vorschlag für eine Verpackungsverordnung vor journal article

Mairi Kachur, Claas Oehlmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 22 (2023), Issue 1, Page 19 - 31

Das absolute Aufkommen an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union steigt seit Jahren konstant. Auch ein relativer Rückgang der Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ist nicht erkennbar. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Recyclingrate nur langsam an. Für Kunststoffverpackungen bestehen dabei die größten Hürden auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft. Somit wird deutlich, dass die fünfstufige Abfallhierarchie für Verpackungen bisher nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Vielmehr hat sich durch unterschiedliche nationale Vorgaben ein teilweise fragmentierter Binnenmarkt in Bezug auf Sammlung und Verwertung, die Systeme der Herstellverantwortung, das Verpackungsdesign und die Kennzeichnung entwickelt. So besteht heute die Situation, dass zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede in Bezug auf das Abfallaufkommen pro Kopf und die Leistungsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft bestehen. Die Europäische Kommission hat daher am 30.11.2022 erstmals das Instrument einer Verordnung mit direkter Wirkung ergriffen, um harmonisierte Regelungen für die Vermeidung von Verpackungsabfällen, das Schließen von hochwertigen Materialkreisläufen und den verpflichtenden Einsatz von Recyclingrohstoffen festzuschreiben. Ziel ist dabei, dass bis 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar oder stofflich verwertbar sind und dass Verpackungen, Überverpackungen und damit Verpackungsabfälle reduziert werden. In diesem Sinne hat die Kommission unter anderem Wiederverwendungsquoten für gewisse Verpackungsformate sowie Maßnahmen zur Verpackungsminimierung und Verbote zum Inverkehrbringen von gewissen Einwegkunststoffverpackungen eingeführt. Angesichts der Regelungstiefe und der Rechtsform des Kommissionsvorschlags als Verordnung sind für die kommenden Monate intensive Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten im Rat und dem Europäischen Parlament zu erwarten.


Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil1) journal article

Grundlagen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 19 (2020), Issue 2, Page 72 - 83

Wer zahlt für die weggeworfenen Zigarettenkippen und sog. To-go-Verpackungen wie Tüten und Getränkebecher – der Staat oder die Hersteller? Können auf Letztere die öffentlichen Kosten umgelegt werden? Die aktuelle EU-KunststoffRL zielt auf die umfassende Kostenbelastung der Hersteller für die öffentlichen Sammlungs-, Behandlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Nur diese Sicht entspricht dem Verursacherprinzip i.V.m. dem Beihilfenverbot. Nationales Vorbild ist die Überwälzung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga nach dem Bremer Modell.


Rechtsfragen zum „Wegdefinieren“ der Systembe­teiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz journal article

Dirk Wüstenberg

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 2, Page 91 - 97

Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Vertreiber, welche eigenes Verpackungsmaterial verwenden, zur Systembeteiligung. Um diesen Verpflichtungen zu entgehen, versuchen einige Vertreiber, ihre Verpackungen als Ware zu definieren, ihre Geschäftstätigkeit als nicht gewerbsmäßige darzustellen, ihre Herstellereigenschaft mithilfe des Fehlens einer deutschen Niederlassung zu negieren oder aber ihren Kunden Verpackung und Ware getrennt zu verkaufen. Welche dieser vier Bestrebungen haben Erfolg?

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