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Neu: AbfallR 3/19

Vor dem Hintergund der immensen Lebensmittelverschwendung werfen Dippel/Ottensmeier in der neuen Ausgabe 3/19 der AbfallR  einen Blick auf die mit Lebensmittelabfällen verbundenen Fragen: So werden u.a. die Eröffnung des Anwendungsbereiches des KrWG und anderer Gesetze oder die nicht ganz einfache Einordnung von Lebensmitteln als Abfall oder als Nebenprodukt behandelt.
Mit der Bestimmung des angemessenen Entgelts i.S.v. § 22 Abs. 4 VerpackG des seitens der Systembetreiber an einen örE zu entrichtenden Entgelts bei Mitbenutzung vorhandener PPK-Sammelstrukturen setzen sich im Anschluss daran Nickel/Sahm auseinander. Sie erörtern das Zusammenspiel des VerpackG mit dem Bundesgebührengesetz und den dort festgelegten Gebührenbemessungsgrundsätzen.
Bei der Diskussion um den Schutz vor Gesundheitsrisiken durch Asbest-Altlasten wurde der Fokus bislang auf den Baubestand und dessen Nutzung gelegt. Doch auch die Entsorgungsbranche, die ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen muss, ist von der Problematik betroffen. Giern hat dies zum Anlass genommen, den Nationalen Asbestdialog und die Frage nach der fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle zu beleuchten.
Den Beitragsteil schließt Ramin, der in seinem Aufsatz die ehemalige Altölabgabe als Grundmodell für zukünftige Sonderabgaben auf Ressourcen betrachtet, um die Diskussion über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Ressourcenschonung mithilfe von indirekter Verhaltenssteuerung wieder ins Bewusstsein zu rufen und anzuregen.
Abgerundet wird das Heft durch eine Urteilsbesprechung (VG Halle – 8 A 331/18) von Dieckmann, der sich mit dem Wechsel des Rücknahmesystems als Mittel zur Reduzierung der Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen nach dem Batteriegesetz auseinandersetzt.

 

Hier finden sie alle Artikel der AbfallR 3/2019

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