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AbfallR 6/2021 jetzt verfügbar

Die letzte Ausgabe 6 der AbfallR in diesem Jahr eröffnen Franßen/Homann, die die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung 2021 vorstellen. Der Beitrag erörtert insbesondere die neuen Anforderungen an die Beschaffenheit von Getränkebechern nach § 3 EWKKennzV und die Kennzeichnungspflichten nach § 4 EWKKennzV.

Im Anschluss daran beschäftigen sich Tünnesen-Harmes/Vogelsang mit der erweiterten Herstellerverantwortung und ihrer Umsetzung in den §§ 23 ff. KrWG. § 24 Abs. 4 KrWG sieht hier unter anderem vor, dass durch den Bundesgesetzgeber der Einsatz von sekundären Rohstoffen, insbesondere Rezyklaten, bei der Herstellung von Produkten vorgegeben werden kann.

Pauly/Gaus behandeln in ihrem Beitrag den Sonderkündigungsschutz von „unechten Beauftragten“ und widmen sich unter diesem Titel dem Instrument des Betriebsbeauftragten für Abfall, bevor Zimack sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die in der Gewerbeabfallverordnung geregelte Recyclingquote realiter das Recycling fördert.

Abschließend stellt Kummer die neue ECHA-Datenbank für besorgniserregende Stoffe vor. Diese Datenbank liefert insbesondere für Entsorgungsunternehmen Informationen darüber, in welchen Abfällen besorgniserregende Stoffe enthalten sind.


Hier finden sie alle Artikel der AbfallR 6/2021

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