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AbfallR 2/2022 Jetzt verfügbar

Frenz geht im ersten Beitrag der neuen AbfallR 2/22 der Frage nach, inwiefern und inwieweit durch die Umsetzung der in dem Koalitionsvertrag formulierten Klimaschutzziele Grundrechte von Verbrauchern und Wirtschaftsunternehmen tangiert sein können.

Im Anschluss daran rufen Herrmann/Schwarzmann zur „Verpackungswende jetzt!“ auf und stellen eine Reihe von Maßnahmen vor, die es (zumal) auf Grundlage der bestehenden Gesetze und vorhandener Technologien ermöglichen soll, eine „echte Kreislaufwirtschaft“ bei den Plastikabfällen herbeizuführen.

Die Ressourcen bei der Abfallbeseitigung können auch dadurch geschont werden, dass es gelingt, die aus Kunststoffabfällen zu gewinnenden Rohstoffe wieder dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen. Fischer/Burgstahler stellen in ihrem Beitrag die für die Anwendung des Abfallrechts maßgebliche Frage, ab welchem Zeitpunkt des Verwertungsprozesses der „Produktstatus“ erreicht und von einem Ende der Abfalleigenschaft auszugehen ist.

Dippel/Schwarzenberg behandeln die Rechtsstellung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei der Abfallentsorgung vor dem Hintergrund der KrWG-Novelle 2020 und aktueller gerichtlicher Entscheidungen. Die Rechtsstellung der örE im KrWG ist auch Thema des 2. Teils des Beitrags von Gruneberg. Hier liegt der Schwerpunkt auf der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern jetzt von Gesetzes wegen zuerkannten Klagebefugnis im verwaltungsrechtlichen Streitverfahren sowie deren Rolle im System des Verpackungsrechts.

Schümer kommentiert eine Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH, die sich mit dem Tatbestandsmerkmal der „wesentlichen Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren“ beim Umgang mit Abfällen i.S.d. § 326 Abs. 1 StGB befasst. Mehdorn befasst sich abschließend mit dem Beschluss des VG Osnabrück, das jüngst eine für viele überraschende Entscheidung zur Zuständigkeit bei Klagen gegen Verwaltungsakte der Zentralstelle Verpackungsregister (ZSVR) getroffen hat.

 


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