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Aktuelle Probleme des ElektroG

Markus Ehrmann


Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) ist in weiten Teilen am 13.8.2005 in Kraft getreten. Die weit reichenden Pflichten für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten – insbesondere ihre Registrierung – greifen ab dem 24.11.2005, weitere ab dem 24.3.2006. Während bisher vor allem die Auswirkungen des ElektroG auf die Kommun

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(e.g. A | 000123 | 01)

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