- Volume 8 (2009), Issue 2
- Vol. 8 (2009), No. 2
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I. Zielsetzung der Novelle Ziel des neuen europäischen Richtlinienrechtes ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Praktizierung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Abfallpolitik5 in den Mitgliedstaaten.6 Konkret sollen folgende Zielsetzungen verfolgt werden: – Vereinfachung und Konsolidierung des bisherigen Richtlinienrechts,7 – Gewährleistung eines deutlichen Mehr an Rechtssicherheit, 8 – Stärkung der Abfallvermeidung als