- Volume 8 (2009), Issue 2
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hene Verwertung oberhalb der Verwertungsquoten auch dann gilt, wenn duale Systeme Einrichtungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger mitbenutzen. Die Vorschrift dient insofern nur der Klarstellung. Da § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV die Möglichkeit der dualen Systeme vorsieht, die kommunalen Sammeleinrichtungen mitzubenutzen, ist für den Fall, dass ein duales System hiervon Gebrauch macht, auch dann eine entsprechend der technischen und wirtschaftliche