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Gewerbliche Verwertung von Haushaltsabfällen am Ende?

Ulrich Karpenstein


I. Ein Punktsieg für die Kommunen Auch hundert Richter können irren: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass – von sehr engen Ausnahmen abgesehen – sogar die verwertbaren Bestandteile des Hausmülls den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind – und damit gleich dreißig Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte sowie das Bundeskartellamt eines Besseren belehrt.1 Bis auf weiteres ist der Streit um das Altpapier damit zugunsten d

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(e.g. A | 000123 | 01)

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