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Europarechtliche Spielräume für Andienungsund Überlassungspflichten

Martin Dieckmann


I. Einführung Bereits seit dem Wallonien-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 9.7.1992 steht fest, dass Abfälle als Waren im Sinne des EG-Vertrages grundsätzlich an der Warenverkehrsfreiheit teilhaben, die Beschränkung ihrer grenzüberschreitenden Verbringung folglich nicht bzw. nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Namentlich hat der Gerichtshof in dem Urteil Freiverkehrsbeschränkungen für Abfälle zur Beseitigung wegen ihrer Besonderhei

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(e.g. A | 000123 | 01)

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