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Die Zulässigkeit einer Wertstofftonne nach Europarecht

Markus Pauly Und Maren Heidmann


Das Konzept der sogenannten einheitlichen Wertstofftonne für Verpackungsabfälle und stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle beruht darauf, zwei Stoffströme gemeinsam zu erfassen, soweit diese gleichartig sind und den gleichen Verwertungsweg haben.1 Nach derzeitiger nationaler Rechtslage besteht für Verpackungsabfälle und stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle eine unterschiedliche Entsorgungsverantwortung. Während Hersteller und Letztvertreiber nach § 6 Verpa

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(e.g. A | 000123 | 01)

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