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Neue Garantenpflichten? – Oder: Haftung des Compliance-Officers

Regina Michalke


Das Thema hat Compliance-Officer und Syndikusanwälte in den vergangenen Monaten umgetrieben: Haben sie eine Garantenstellung und damit die Garantenpflicht, Straftaten im Unternehmen zu verhindern? Die strafrechtliche Haftung durch Unterlassen schreckt. Die Autorin untersucht das obiter dictum des BGH und gibt Entwarnung. * Dr. Regina Michalke ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Hamm Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. ** Der Beitrag beruh

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(e.g. A | 000123 | 01)

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