- Volume 10 (2011), Issue 3
- Vol. 10 (2011), No. 3
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I. Einführung Eine wesentliche Neuerung der gültigen EG-Abfall-Rahmenrichtlinie1 gegenüber dem vormaligen Recht ist mit Leben erfüllt worden: Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 2 hat der Rat der Europäischen Union am 31.3.2011 erstmals eine Verordnung erlassen, in der spezielle Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft festgelegt werden; sie2 ist im Amtsblatt der EU vom 8.4.20113 veröffentlicht worden. Die EU-Abfallendeverordnung bezieht sich auf Eisen-, Sta