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Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft

Florian Schärdel


Anfang des Jahres trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft, das damit das 17 Jahre alte Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ablöste. Die Neuregelung soll neben der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) zugleich auch der Fortentwicklung des deutschen Rechts im Sinne eines verbesserten Ressourcenschutzes dienen. Die Tagung „Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft“ des Forschungszentrums Umweltrecht e.V. fand unter der Lei

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(e.g. A | 000123 | 01)

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