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Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Ass. jur. Ralf Ramin


Am 1.6.2012 trat das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)1 in Kraft. Mit dem Gesetz sollte die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie – AbfRRL)2 in nationales Recht umgesetzt werden,3 mit der ihrerseits gemäß Art. 41 AbfRRL die Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung4 zum 12.12.2010 ersetzt wurde. Eine konkrete Neuordnung der Altölentso

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(e.g. A | 000123 | 01)

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