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Zweckverbände als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger?

Hans-Joachim Hasemann-Trutzel


Überlegungen zur rechtlichen Zulässigkeit am Beispiel Nordrhein-Westfalen

Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen 2010, Teilplan Siedlungsabfälle (AWP 2010) sah sich schon während seiner Beratung einer intensiven Kritik ausgesetzt, da eine starke Betonung wettbewerblicher Elemente erfolgte. Ziel des künftigen AWP soll es nun sein, Mülltourismus und Preisdumping zulasten der Gebührenzahler zu verhindern und zugleich die regionale Entsorgungsautarki

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(e.g. A | 000123 | 01)

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