Skip to content

Abfallwirtschaftlich relevante Aspekte der europäischen Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Ariane Blaschey
Keywords: POP-VO, persistente organische Schadstoffe, Abfallentsorgung, HBCD


In der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-VO) sind derzeit 25 persistente organische Schadstoffe (POPs) benannt, die eine sehr hohe Gesundheits- und Umweltrelevanz haben. Die Verordnung bestimmt, dass Abfälle, die diese Schadstoffe in definierter Höhe aufweisen, so entsorgt werden müssen, dass die POPs zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Der Erkennung dieser POP-haltigen Abfälle muss künftig mehr Augenmerk gewidmet werden als bislang, damit die Schadstoffe so vollständig wie möglich aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Um ausreichende Entsorgungssicherheit zu haben, sind die internationalen Prozesse, in denen die POPs identifiziert werden, mittel- und langfristig durch alle Abfallwirtschaftsbeteiligten zu beobachten.

Ariane Blaschey, Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik, ist Leiterin der Abteilung Abfallwirtschaft und Prokuristin der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH in Potsdam.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation