- Volume 23 (2024), Issue 1
- Vol. 23 (2024), No. 1
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- Pages 26 - 30
- pp. 26 - 30
In den Jahren 2021 bis 2023 haben die gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen bezogen auf die Aufstellung von gewerblichen Alttextilien-Containern auf öffentlichen Flächen spürbar zugenommen. Städte und Gemeinden versuchen insbesondere mit Standortkonzepten einer „Überschwemmung“ der öffentlichen Flächen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet mit gewerblichen Alttextilien-Containern zu begegnen. Dieses ist nicht verwunderlich, wenn z.B. ein einziger gewerblicher Alttextilien-Sammler bereits 46 öffentliche Flächen für sich reklamiert und weitere gewerbliche Alttextilien-Sammler folgen werden. Die straßenrechtliche Rechtsprechung berücksichtigt bislang in einigen Bundesländern die abfallgesetzliche Pflichten- und Sonderstellung der Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht. Vor diesem Hintergrund nimmt die nachfolgende Darstellung eine rechtliche Einordnung vor und stellt insbesondere die divergierende Rechtsprechung in den Bundesländern dar.