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Die strafrechtliche Behandlung von Altlasten

Dr. Regina Michalke


Das Auffinden sogenannter Altlasten im Boden als Hinterlassenschaften von (stillgelegten) Anlagen der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Betriebe gibt den Staatsanwaltschaften immer wieder Anlass zur Überprüfung, ob hieraus den gegenwärtigen Grundstückseigentümern wegen eines positiven Tuns oder Unterlassens ein strafrechtlicher Vorwurf insbesondere wegen Bodenverunreinigung nach § 324 a StGB und/oder Verunreinigung des Grundwassers gemäß § 324 StGB

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(e.g. A | 000123 | 01)

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