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Genehmigungsrechtliche Anforderungen an die Zwischenlagerung von

Frank Petersen Und Dr. Susan Krohn


I. Einleitung Ab dem 1.6.2005 dürfen nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der Abfallablagerungsverordnung1 nur noch Abfälle abgelagert werden, die einer vorherigen thermischen oder mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen worden sind. Unter dem Eindruck dieses näher rückenden Termins suchen Abfallerzeuger und Entsorgungsträger, die für die Erfüllung dieser Anforderungen noch keine Vorbehandlungskapazitäten gesichert haben, zunehmend nach Ausweg

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(e.g. A | 000123 | 01)

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