- Volume 3 (2004), Issue 3
- Vol. 3 (2004), No. 3
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I. Einleitung Ab dem 1.6.2005 dürfen nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der Abfallablagerungsverordnung1 nur noch Abfälle abgelagert werden, die einer vorherigen thermischen oder mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen worden sind. Unter dem Eindruck dieses näher rückenden Termins suchen Abfallerzeuger und Entsorgungsträger, die für die Erfüllung dieser Anforderungen noch keine Vorbehandlungskapazitäten gesichert haben, zunehmend nach Ausweg