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Die Sanierungsverantwortlichkeit bei Altlasten und das EU-Abfallrecht

Thomas Bartholmes


I. Einführung Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Van de Walle“1 könnte auch die in Deutschland bereits seit langem anhaltende2 Diskussion um den Kreis der zur Sanierung von Altlasten verpflichteten Personen3 neu beleben. Sind die EG-Mitgliedstaaten hiernach verpflichtet, Böden, in die flüssige Abfallstoffe eingedrungen sind, schon vor ihrer Aushebung als Abfall zu behandeln und dem von der EG-Abfallrahmenrichtlinie4 (AbfRRL

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(e.g. A | 000123 | 01)

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