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Abstimmung, Mitbenutzung, Vergabe im Wettbewerb

Martin Dieckmann


rechtlichen Regelungen überfordert, sondern auch die Staatsanwälte und Richter, die Verstöße gegen das Abfallverbringungsrecht ahnden sollen. In vielen Fällen werden deshalb strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder die gegen Bußgeldbescheide eingeleiteten Einspruchsverfahren eingestellt, teils ohne Angabe von Gründen. Ohne spürbare Sanktionen laufen aber die abfallrechtlichen Regelungen ins Leere. Hilfreich wären hier leicht verständliche, klare und recht

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(e.g. A | 000123 | 01)

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