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Illegale Exporte von Elektroaltgeräten

Rebecca Prelle


beteiligungspflicht nach § 6 Abs. 1 VerpackV bedient, soll zur Klarstellung abschließend noch darauf hingewiesen werden, dass nach Auffassung der Autoren eine Übertragung der Pflichtenträgerschaft auf einen beauftragten Dritten freilich auch für den weiteren Pflichtenkanon der VerpackV nicht rechtswirksam erfolgen kann. I. Einführung Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission im Rahmen der Überprüfung der WEEE-Richtlinie1 werden rund 65 % der

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(e.g. A | 000123 | 01)

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