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Maßnahmen gegen den Export von „Elektroschrott“

Pd Dr. Ulrich Smeddinck Und Dr. Joachim Wuttke


I. Einleitung Der Export von Elektro-Altgeräten aus Industriestaaten insbesondere in afrikanische Staaten ist ein ebenso gravierendes wie bisher ungelöstes umweltpolitisches Problem.1 Elektro-Altgeräte sind Abfall. Umgangssprachlich wird plakativ der Begriff „Elektroschrott“ verwendet. Der Export ist nicht zulässig, wenn der Abfall gefährlich ist. Erlaubt und gar erwünscht ist dagegen der Export von noch gebrauchsfähigen Geräten. Erste Hinweise von Nichtre

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(e.g. A | 000123 | 01)

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