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Zur Entwicklung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Michael Kloepfer


Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von einem Rechtsregime zur Beseitigung der „wilden Deponien“ der 1970er-Jahre1 hin zu dem komplexen System der Kreislaufwirtschaft entwickelt, wie es im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 19942 eingerichtet und seitdem verfestigt wurde. Das am 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz3 – erlassen vor allem zur Umsetzung der im Jahr 2008 novellierten EU-Abfall-Rahmen-Richt

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(e.g. A | 000123 | 01)

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