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Rechtsfragen der Anzeige bestehender gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen nach § 72 Abs. 2 KrWG

Martin Dieckmann Ll.M. Und Dr. Jan Boris Ingerowski Ll.M.


I. Einleitung Mit § 18 KrWG hat der Gesetzgeber erstmals eine Pflicht zur Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen eingeführt, nachdem nach bisheriger Rechtslage lediglich die Verpflichtung des gewerblichen Sammlers bestand, die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle dem zuständigen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (örE) nachzuweisen (vgl. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG). Die Ausgestaltung der neuen An

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(e.g. A | 000123 | 01)

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