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Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch unzuständige Behörde

Niklas Schulte


Anmerkung zum Beschluss des OVG NRW vom 27.5.2013 – 8 B 128/13

I. Einleitung Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Beschwerdeverfahren über die Frage entschieden, welche Umweltschutzbehörde sachlich für den Vollzug und die Vollstreckung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig war. Streitentscheidende Normen für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit waren die Vorschriften

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(e.g. A | 000123 | 01)

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