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Selbstüberwachung im Spannungsfeld zwischen behördlicher Überwachung und Gewerbefreiheit

Anmerkungen zur Novelle der Entsorgungsfachbetriebe­verordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung

Wolfgang Klett, Maren Heidmann


Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt seit 1996 die Voraussetzungen, unter denen ein Entsorgungsbetrieb seine Tätigkeit nach bestimmten Qualitätsanforderungen als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen kann. Gegenstand des Beitrags ist die geplante Novellierung sowohl der Regelungen zum Entsorgungsfachbetrieb wie auch zur Bestellung von Abfallbeauftragten. Beide Instrumente sind dem Bereich der betrieblichen Eigenüberwachung zuzuordnen. Da die staatliche Überwachungsverantwortung daneben ungeschmälert bestehen bleibt, stellt die Selbstüberwachung auf der Grundlage der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung eine Ergänzung und Flankierung der staatlichen Überwachung dar. Sie ersetzt diese jedoch nicht. Die Bemühungen um eine Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung haben sich an den gesetzlichen Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die den Rahmen vorzeichnen, sowie am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren. Der vom BMUB vorgelegte Arbeitsentwurf überschreitet in wesentlichen Punkten diese Grenzen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner, die Autorin Rechtsanwältin in der Sozietät Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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