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Vergabe von Entsorgungsleistungen nach der Novelle des Kartellvergaberechts

Martin Dieckmann


Im Dezember 2015 und im ersten Quartal des Jahres 2016 haben Gesetz- und Verordnungsgeber mit dem sog. Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und einer sog. Vergaberechtsmodernisierungsverordnung die wesentlichen Bausteine für eine umfassende Novellierung des deutschen Vergaberechts verabschiedet. Das Gesetz- und Verordnungspaket dient vor allem der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 und enthält zahlreiche größere und kleinere Rechtsänderungen, daneben aber auch eine grundlegende Neugestaltung der Struktur des Vergaberechtsregimes. Es wird am 18.4.2016 in Kraft treten. Nachfolgend werden die wesentlichen rechtlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Auftragsvergabe im Bereich der Abfallwirtschaft untersucht. Dabei kann es sich nur um eine erste, überblicksartige Bewertung der Rechtsänderungen handeln.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät Esche Schümann Commichau, Hamburg – www.esche.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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