- Volume 17 (2018), Issue 4
- Vol. 17 (2018), No. 4
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- Pages 198 - 201
- pp. 198 - 201
Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll – BVerwG schafft Rechtsklarheit
Anmerkung zu den Urteilen des BVerwG vom 23.2.2018 – 7 C 9.16 und 7 C 10.16
Mit Urteilen vom 23.2.2018 (7 C 9.16 und 7 C 10.16) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einer lange umstrittenen Frage des Abfallrechts für Klarheit gesorgt: Sperrmüll und andere Wertstoffgemische sind danach einer gewerblichen Sammlung i.S.d. § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz („KrWG“) zugänglich; nur gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) sind durch § 17 Abs. 2 S. 2 KrWG von der Möglichkeit zur gewerblichen Sammlung ausgenommen. Gleichzeitig hat das BVerwG seine aktuellen Entscheidungen dafür genutzt, weiteres Licht ins Dunkel der Auslegungsfragen rund um § 17 Abs. 3 KrWG zu bringen. Der Beitrag fasst die wichtigsten Aussagen des BVerwG zusammen und zeigt deren Auswirkungen auf die Praxis.