Skip to content

Ordnungswidrigkeiten im ElektroG – Bußgelder nur bei gutem Gedächtnis?

Unterschiedliche Verjährungszeitpunkte bei Tun und Unterlassen

Christoph Schnoor, Lennard Winrich


Im Zentrum dieses Beitrags steht der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG1. Der Beitrag befasst sich mit praxisrelevanten Problemen, die der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG mit sich bringt. Insbesondere geht es um den Beginn der Verjährung bei fahrlässigen Unterlassungsordnungswidrigkeiten und einen Vorschlag, wie diese Problematik entgegen der nicht praxistauglichen Rechtsprechung aufgelöst werden könnte.

Christoph Schnoor ist Rechtsanwalt bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh und berät zu sämtlichen Fragen im Bereich des Umweltrechts. Seine Schwerpunkte liegen neben dem Immissionsschutz, Wasserrecht und Abfallrecht insbesondere im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR); Lennard Winrich ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh im Bereich des Energie- und Umweltrechts.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation