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Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirt­schaftsplänen

Zur Zulässigkeit von pauschalen Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug

Matthias Peine


Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativ­planung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Avocado Rechtsanwälte am Standort Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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