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Erfolgreich den „Mehrweg“ gehen – Eine Einschätzung zur Mehrwegangebotspflicht aus kommunaler Perspektive

Alexander Kramer


Seit dem 1.1.2023 gilt in Deutschland die sogenannte Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich nach § 33 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG). In der Gastronomie vor Ort verläuft die Umsetzung noch recht schleppend. Allerdings bietet die Mehrwegangebotspflicht gerade für Kommunen mit Blick auf die zunehmende Vermüllung der Innenstädte und Parks große Chancen. Städte und Gemeinden haben dabei eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Angebot von Mehrwegverpackungen zu erhöhen. Dabei muss jede Kommune für sich entscheiden, ob sie in diesem Bereich aktiv wird und welchen Weg sie wählt und hierbei auch die administrativen und finanziellen Kapazitäten mit in die Abwägung einbeziehen.

Alexander Kramer ist Referatsleiter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund für Allgemeines Umweltrecht, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Biodiversität und Nachhaltigkeit in Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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