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Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 4)

Anwendbarkeit der EBV auf die Errichtung von Sportplätzen

Gregor Franßen, Anna Hinzer, Vanessa Homann


Der vorliegende Beitrag stellt Teil 4 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird. Dieses Mal wird die Frage beantwortet, ob und inwiefern Sportplätze und -anlagen der Geltung und Anwendung der EBV unterfallen. Daher wird die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in den unterschiedlichen Schichten von Sportplätzen in Entsprechung zu den einschlägigen Einbauweisen nach der EBV dargestellt. Der Fokus dieses Beitrags liegt dabei auf der Deckschicht, den sogenannten Sportböden.

Gregor Franßen, ELME (Madrid), ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf, Anna Hinzer, LL.M., und Vanessa Homann, LL.M. (Reykjavík), sind Rechtsanwältinnen in der Sozietät Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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