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Abfallsammlungen und öffentliches Straßenrecht

Peter Queitsch


In den Jahren 2021 bis 2023 haben die gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen bezogen auf die Aufstellung von gewerblichen Alttextilien-Containern auf öffentlichen Flächen spürbar zugenommen. Städte und Gemeinden versuchen insbesondere mit Standortkonzepten einer „Überschwemmung“ der öffentlichen Flächen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet mit gewerblichen Alttextilien-Containern zu begegnen. Dieses ist nicht verwunderlich, wenn z.B. ein einziger gewerblicher Alttextilien-Sammler bereits 46 öffentliche Flächen für sich reklamiert und weitere gewerbliche Alttextilien-Sammler folgen werden. Die straßenrechtliche Rechtsprechung berücksichtigt bislang in einigen Bundesländern die abfallgesetzliche Pflichten- und Sonderstellung der Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht. Vor diesem Hintergrund nimmt die nachfolgende Darstellung eine rechtliche Einordnung vor und stellt insbesondere die divergierende Rechtsprechung in den Bundesländern dar.

Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW, Hauptreferent für Umweltrecht im StGB NRW.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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