- Jahrgang 2 (2003), Ausgabe 6
- Vol. 2 (2003), Nr. 6
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Seit jeher wird die Produkt- oder Abfalleigenschaft von Nebenerzeugnissen und Produktionsrückständen, die bei der Energieerzeugung in (Steinkohle- oder Braunkohle-) Kraftwerken anfallen1, kontrovers diskutiert2. Im Folgenden soll den sich stellenden Abgrenzungsfragen am Beispiel von Rauchgasentschwefelungsanlagen-Gips (REA-Gips) nachgegangen werden, dessen Produkteigenschaft bisher allgemein anerkannt war3. Untersucht wird, ob diese Einstufung im Lichte ak