- Volume 5 (2006), Issue 1
- Vol. 5 (2006), No. 1
- >
- Page 5
- p. 5
Die Verpflichtungen nach der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des Importeurs
I. Die Rechtsgrundlagen In Österreich erfolgte die Umsetzung der Elektroaltgeräte- RL 2002/96/EG1 zum einen im Abfallwirtschaftgesetz 2002 (AWG 2002)2 und zum anderen in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO).3 Während das AWG 2002 in §§ 13-13f. Begriffsdefinitionen und grundlegende Bestimmungen enthält, regelt die EAG-VO detailliert die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten, die als Abfall4 anfallen. Den gemeinschaftsrechtlichen