Weiter zum Inhalt

Altbatterieentsorgung nach dem neuen Batteriegesetz

Ministerialdirektor Dr. Helge Wendenburg Und Regierungsrat Jürgen Seitel


I. Anlass der Neuregelung Mit der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG1 hat die EU die bisher geltende Richtlinie 91/157/EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren2 mit Wirkung zum 26. September 2008 durch einen neuen Rechtsrahmen ersetzt un

Empfehlen


Lx-Nummer Suche

A
|
(z.B.: A | 000123 | 01)

Quelle speichern