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Spielräume bei der Drittbeauftragung gemäß § 11 VerpackV

Stephan Patrick Waggershauser Und Charlotte Massenberg


I. Einführung Mit der jüngsten Novellierung der Verpackungsverordnung, 1 welche zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist, wird eine grundlegende Neuordnung der Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen geschaffen. Die wesentlichen Novellierungsziele sind dabei die folgenden:2 – Klare Trennung der Entsorgung von Verpackungen bei privaten sowie bei gewerblichen/industriellen Endverbrauchern, – Erhöhung der Transparenz und verbesserte Überwachungsmöglichkeiten

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