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Bioabfallerfassung/-verwertung nach dem KrWG und der neuen Bioabfall-Verordnung

Peter Queitsch


Am 1.6.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz als Nachfolgegesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten, welches in den §§ 11,12 KrWG Regelungen zur Entsorgung von Bioabfällen enthält.1 Bereits seit dem 1.5.2012 gilt die neue Bioabfall-Verordnung2, welche die Verwertung von Bioabfällen regelt. Die neue Bioabfall- Verordnung beruht verordnungstechnisch noch auf § 8 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG (ab dem 1.6.2012: § 11 Abs. 2

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