Zur abwasserrechtlichen Behandlung von Fischzuchtanlagen journal article Christoph Palme Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 5 (2006), Issue 4, Page 4 I. Vorbemerkung Fischzuchtanlagen, etwa zur Aufzucht von Forellen oder sonstigen Speisefischen, können zu einer erheblichen Belastung des aus der Anlage abfließenden Wassers führen. Bei der „Produktion“ von Fischen kommt es nämlich zu vielfältigen Eigenschaftsveränderungen (vgl. § 2 Abs. 1 AbwAG) des Wassers durch künstliche Nahrungsmittelzusätze, Wachstumshormone, Medikamente, unverwertetes Fischfutter, Reinigungsmittel sowie Sauerstoffentzug infolge
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch