Überblick über das ungarische Abfallrecht Journal Artikel Balázs Reiniger Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 3 (2004), Ausgabe 6, Seite 5 Am 1. Mai 2004 ist die Republik Ungarn gemeinsam mit neun weiteren Staaten der Europäischen Union beigetreten. Damit ist die größte Erweiterung der ursprünglich von sechs Staaten begründeten Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen. Die Beitrittsländer sind verpflichtet, mit ihrem Beitritt dem Bestand an gemeinschaftlicher Rechtsetzung (acquis communautaire) auf ihrem Territorium Wirkung zu verschaffen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Umsetzung gem
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch